Diese emotionalen und eindrücklichen Ausführungen sind, angesichts dessen, dass ihr zuvor ihr Tasche gestohlen worden war und sie demnach ihre Wertsachen nicht bei sich hatte, nachvollziehbar, da sie unter diesen Umständen das eigentliche Ziel des Täters nicht einzuschätzen vermochte. Die Aussagen von E.________ lassen keine Zweifel daran aufkommen, dass sie diesen Übergriff tatsächlich erlebt hat. Der von ihr umschriebene Tatablauf wird zudem seitens der Parteien ebenfalls nicht bestritten. Ihre Aus-