Sie legte nachvollziehbar dar, weshalb sie diese Treppe zum Urinieren hinunter gestiegen ist und sie dies nicht auf der Strasse haben machen wollen. Sie schilderte eindrücklich ihre Gefühle der Angst und Verzweiflung während des Vorfalls (pag. 765, Z. 220; 777, Z. 119 f.; pag. 778, Z. 135 f. u-. Z. 158), welche sie im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wiederholte (pag. 1952, Z. 10). Diese emotionalen und eindrücklichen Ausführungen sind, angesichts dessen, dass ihr zuvor ihr Tasche gestohlen worden war und sie demnach ihre Wertsachen nicht bei sich hatte, nachvollziehbar, da sie unter diesen Umständen das eigentliche Ziel des Täters nicht einzuschätzen vermochte.