Sie habe nach wie vor Angst und könne nicht alleine nach Hause gesehen (pag. 1950, Z. 32-34). Auf Vorhalt zweier Bilder der S.________ (Strasse) mit Hinweis auf die darauf ersichtlichen Laternen, führte E.________ aus, dass es dunkel gewesen sei. Es sei abends spät gewesen. Sie sei unten an der Treppe am Waldrand gewesen. Ob die Strassenlaternen gebrannt haben, könne sie nicht mehr sagen (pag. 1951, Z. 1-8). Sie sei runter gegangen, da sie nicht auf der Strasse habe urinieren wollen. Sie habe das versteckt machen wollen, damit sie niemand sehe. Dort sei es dunkler gewesen (pag. 1951, Z. 10-15). Sie habe den Täter gesichtet, als er ihr entgegen gekommen sei.