Weiter führte C.________ aus, dass die Erinnerungen an das Gesicht des Angreifers wie ausgelöscht seien. Sie könne deshalb auch nichts über eine allfällige Zahnprothese oder Auffälligkeiten im Mund des Angreifers sagen (pag. 1945, Z. 32- 39). Auf die Frage, ob sie im Verlauf des Ereignisses auf unterschiedliche Arten gewürgt worden sei, antwortete C.________, dass es verschieden gewesen sei, da sie sich gewehrt habe. Er habe sie auch geschlagen. Er habe sie manchmal auch nur mit einer Hand gewürgt. Wenn er sie sehr fest habe würgen wollen, habe er dies mit beiden Händen getan (pag. 1945, Z. 41-45). Sie beschreibt, dass der Täter auf ihr gesessen sei.