1944, Z. 19). Körperlich habe sie keine bleibenden Schäden vom Vorfall davon getragen. Diese seien alle verheilt. Psychisch habe es viele Nachwirkungen gehabt. Diese seien nun auf die Verhandlung hin wieder stärker geworden. Der Alltag sei schwierig, da alles Erinnerungen hervorrufen könne. Sie habe Alpträume und sei nun aufgrund der Gerichtsverhandlung wieder häufiger in Therapie. Sie sei nicht mehr gerne alleine Zuhause. Sie könne auch nicht mehr alleine im