_ blieb dagegen vorerst im Fahrzeug zurück. AL.________ beschrieb eine weibliche, angezogene Person, welche weinte und sehr aufgelöst gewesen sei. Sie habe ihm mitgeteilt, dass sie durch eine unbekannte Person die Böschung herunter gezogen, vollständig entkleidet und möglicherweise sexuell missbraucht worden sei. Er habe keine sichtbaren Verletzungen feststellen können (pag. 660). Dieses Gedächtnisprotokoll vermag die Situation im Anschluss an den eigentlichen Vorfall, der nicht weiter bestritten wird, zu beschreiben. Zur Beantwortung der eigentlichen Beweisfrage, ob dem Beschuldigten rechtsgenüglich nachgewiesen werden kann, dieses Delikt zum Nachteil von C.__