Damit haben sich die Gutachten des IRM mit sämtlichen Argumenten des Verteidigers auseinandergesetzt. Der Argumentation des Beschuldigten, wonach nie in Betracht gezogen worden sei, dass neben ihm noch weitere Personen als Täter in Frage kämen, kann demnach nicht gefolgt werden. Schliesslich beruhen die Zahlen des IRM auch nicht auf einer falschen Berechnung oder einer falschen Referenzpopulation. Die seitens des Verteidigers vorgebrachten Argumente, vermochten die nachvollziehbaren Schlussfolgerungen der Gutachten nicht zu widerlegen. Die seitens der Verteidigung und im Gutachten von Dr. M.___