Es muss immer vor Augen gehalten werden, dass das Y-STR-Profil – selbst nach Reduktion auf 16 Loci – beim Suchlauf in der gesamten weltweiten Datenbank überhaupt nicht vorkam. Wird nun als Referenzpopulation zur Berechnung des Likelihood Ratio statt der Population am Tatort die deutlich kleinere Referenzpopulation «Afro-Asiatic-Berber» (in welcher das betreffende Profil bei der Suche ja eben auch nicht vorkam) genommen, so ist es rechnerisch sogar noch unwahrscheinlicher, dass ein anderer als der Beschuldigte in Frage käme. Auch der Sachverständige H.________ vermochte noch einmal sachlich und schlüssig zu erklären, weshalb man gezwungen sei, mit Annahmen resp.