Wenn also angenommen wird, dass als alternativer Spurenverursacher eine beliebige Person der am Ort der Tat wohnhaften Bevölkerung in Frage kommt, muss diese Bevölkerung als Referenzpopulation verwendet werden. Vorliegend haben sich beide Vorfälle in Bern zugetragen, weshalb diese Begründung des IRM zur Auswahl der Referenzpopulation überzeugt und deshalb als Referenzpopulation «Western European» ausgewählt wurde. Zusammengefasst repräsentieren die erfassten Personen die lokale Bevölkerung (Western European) und damit prozentual auch Personen anderen genetischen Ursprungs, welche in Westeuropa leben. Wie bereits im Beschluss vom 31. August 2018 (pag.