Das IRM hat sodann ausführlich erläutert, nach welchen Kriterien die erfassten Personen der Referenzpopulation zugerechnet werden. Weiter vermochte das IRM zu erklären, dass sich die Wahl der Referenzpopulation durch die Herkunft des alternativen Spurenverursachers der Gegenhypothese – das gefundene Y-STR-Profil stammt nicht vom Tatverdächtigen – begründet. Wenn also angenommen wird, dass als alternativer Spurenverursacher eine beliebige Person der am Ort der Tat wohnhaften Bevölkerung in Frage kommt, muss diese Bevölkerung als Referenzpopulation verwendet werden.