Je geringer die Wahrscheinlichkeit der Alternativhypothese ausfällt, desto eher kommt diese Annäherung rechtlich einem echten Beweis gleich. Während dieses Prinzip auf Grund der üblicherweise sehr tiefen Wahrscheinlichkeiten für die Alternativhypothese bei Ergebnissen autosomaler DNA-Vaterschaftsgutachten breiflächig etabliert ist und heute praktisch unbestritten als rechtlicher Beweis gilt (vgl. BGE 96 II 314 E. 5.d, wonach bei einer Wahrscheinlichkeit der Hypothese ab