Die mögliche Spurengeberschaft des ersten Kandidaten wurde jedoch weiterverfolgt. So typisierte man das bereits beim IRM vorhandene DNA-Material dieses Kandidaten (des Beschuldigten) an 25 hochpolymorphen Y-chromosomalen STR-Loci und erstellte ein Y- STR-Profil. Auch dieses Y-STR-Profil des Beschuldigten stimmte schliesslich in allen 25 Loci mit den vorerwähnten Y-STR-Profilen aus den Beweismitteln der beiden Tatorte komplett überein. Hinsichtlich der mathematischen Ansätze ist sodann auf Folgendes hinzuweisen: