_) in allen (autosomalen) 16 Loci zu den erwarteten Allelwerten der Nebenkomponente passte. Fast alle reproduzierbaren, also mindestens doppelt bestimmten, Merkmale der Nebenkomponente des Mischprofils ab BH stimmen mit dem autosomalen DNA-Profil des Beschuldigten überein. Dagegen umfasste das Personenprofil mit der PCN .________ nur zehn typisierte Loci, wobei sich an fünf der zehn Loci bei der Beurteilung der Signalhöhenverteilung Unstimmigkeiten ergaben. Die Gutachter kamen zum Schluss, den Hinweis auf diese Person aus diesem Grund nicht weiterzuverfolgen. Die mögliche Spurengeberschaft des ersten Kandidaten wurde jedoch weiterverfolgt.