Dabei konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Spurengeber des Y-Hauptprofils des Beweismittels «Abstrichtupfer ab Hals Vorderseite Opfer 2 [E.________]» oder ein Verwandter der gleichen männlichen Linie auch Mitspurengeber des Mischprofils sei, welches vom Beweismittel «Büstenhalter des Opfers 1» erstellt worden ist. Die Y-STR-Profile beider Vorfälle stimmten in ihren 25 Loci vollständig überein. Sodann führten die ursprünglichen, autosomalen DNA-Spuren vom Tatort C.________ via Tactical Search denn überhaupt erst zum Beschuldigten: Dieser autosomale Tactical Search ergab zwei Hits: Die Person mit der PCN .________ (der Beschuldigte) und eine weitere Person mit der PCN .