Dr. H.________ führte aus, dass er telefonischen und schriftlichen Kontakt per E-Mail mit Prof. O.________ gehabt habe. Im Vorfeld sei die gesamte Y- Auswertung erläutert und besprochen worden (pag. 2114, Z. 27-42). Zudem seien ihm von Prof. O.________ zwei seiner Gutachten sowie der Entwurf der Richtlinien «Gemeinsame Empfehlung der Projektgruppe biostatistische DNA Berechnung der Spurenkommission zur biostatistischen Bewertung der Y-chromosomalen DNA-Befunde» zur Verfügung gestellt worden. Gemeinsam hätten sie das Vorgehen zur Analyse und der Erstellung des Gutachtens vom 10. Mai 2016 besprochen.