Die erste Frage an den Sachverständigen bezieht sich auf das Gutachten des IRM vom 10. Mai 2017, wonach es sich im vorliegenden Fall nicht um herkömmliche autosomale DNA-Profile, sondern um DNA-Profile Y-chromosomalen Ursprungs handle, die statistisch evaluiert werden sollten. Weiter kann diesem Gutachten entnommen werden, dass zum Zeitpunkt der fraglichen Evaluation für biostatistische Beurteilungen von Y-Profilen in der Schweiz keine formalen Richtlinien vorgelegen hätten und die Angaben auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Standes durchgeführt worden sowie mit Prof. O.________ besprochen worden seien. Dr. H.__