__ Dr. ès. Sc. H.________, stellvertretender Abteilungsleiter der Forensischen Molekularbiologie des Instituts für Rechtsmedizin und Mitverfasser diverser IRM-Gutachten im vorliegenden Fall wurde als sachverständige Person zur mündlichen Erläuterung der diversen schriftlichen Gutachten des IRM zur Fortsetzungsverhandlung vom 13. August 2019 vorgeladen. Die erste Frage an den Sachverständigen bezieht sich auf das Gutachten des IRM vom 10. Mai 2017, wonach es sich im vorliegenden Fall nicht um herkömmliche autosomale DNA-Profile, sondern um DNA-Profile Y-chromosomalen Ursprungs handle, die statistisch evaluiert werden sollten.