als Nebenspurengeber des Mischprofils ab BH angenommen worden sei. Aus diesem Grund sei der Hinweis auf diese Person nicht weiterverfolgt worden. Im Gegensatz zum Personenprofil mit der PCN .________ passe das Profil des Beschuldigten (PCN .________) in allen 16 Loci zu den erwarteten Allelwerten der Nebenkomponente. Fast alle reproduzierbaren, also mindestens doppelt bestimmten, Merkmale der Nebenkomponente des Mischprofils ab BH würden mit dem DNA-Profil des Beschuldigten übereinstimmen. Es gebe zwei anderweitige Ausnahmen von nicht zugeordneten, reproduzierbaren Merkmalen, die sich aber anderweitig erklären lassen würden (pag.