Von Seiten des Beschuldigten wurden gestützt auf die telefonischen Abklärungen vom 18. Juni 2019 diverse Fragen aufgeworfen. Zu diesen Fragen nahm das IRM in seinem Ergänzungsgutachten vom 26. Juli 2019 (IRM-Nr. 19-060017-Q) Stellung. Dabei stand das im Verbal vom 18. Juni 2019 aufgeworfene Thema im Vordergrund. Einleitend sind dem Gutachten Bemerkungen zu entnehmen. Darin wird erklärt, dass die Bezeichnungen «Locus» und «DNA-Marker» synonym seien. Es handle sich dabei um einen spezifischen Ort auf dem Genom, der zur Erstellung des DNA-Profils analysiert werde. Ferner seien die Bezeichnungen «Allelwert» und «Merkmal» synonym und würden die Zahlenwerte des DNA-Profils bezeichnen.