Eine solche lasse sich jedoch nicht exakt vornehmen bzw. sei schlicht spekulativ (Beispiel der Gutachter: Definiere man die Anfangswahrscheinlichkeit auf 1 zu 46‘000, was der gesamten männlichen Bevölkerung der Stadt Bern zwischen 15 und 64 Jahren entspreche, so ergebe sich vom LR 138‘900 nach dem Satz von Bayes eine Wahrscheinlichkeit von 75% für die Spurengeberschaft des Beschwerdeführers). Sollten dennoch Anfangswahrscheinlichkeiten definiert werden, um auf einen Wahrscheinlichkeitswert in Prozent umrechnen zu können, so liege dies in der Zuständigkeit des Gerichts.