Die Gutachter rechnen daraufhin vor, dass im vorliegenden Fall der Beweiswert des übereinstimmenden Y-Profils sogar grösser wäre, wenn man vorab die Annahme treffen würde, dass es sich beim Täter um einen berberstämmigen Nordafrikaner handle. So sei zu erwarten, dass das relevante Y-STR- Profil höchstens einmal innerhalb der Gruppe der sich in der Schweiz befindlichen berberstämmigen Nordafrikaner auftrete.