Vorliegend seien für den einmaligen «tactical search» 15 von 16 Loci des Mischprofils an die Datenbank übermittelt worden. Alle doppelbestimmten Merkmale des für den «tactical search» übermittelten Mischprofils würden entweder mit den Merkmalen der Geschädigten (Opfer 1, Hauptprofil) oder den Merkmalen des Beschuldigten (Nebenprofil) übereinstimmen. Da das autosomale DNA-Mischprofil Merkmale von mindestens 3 Personen aufweise, sei jedoch von einer Beweiswertberechnung für das autosomale Mischprofil Abstand genommen worden.