Um eine Schätzung vornehmen zu können, habe der verwendete Datensatz soweit reduziert werden müssen, dass die Einzelprofile der mutmasslichen Spurengeber je mindestens einen Treffer auf der YHRD ergeben hätten. Dies sei der Fall, wenn die Profile von ursprünglich 25 Loci auf 11 Loci reduziert würden. Für die verbleibenden 11 Loci hätten sich 3 Übereinstimmungen mit den 144‘587 Einträgen in der YHRD für das reduzierte Profil des Beschuldigten und 46 Übereinstimmungen für das reduzierte Profil des Mitspurengebers (Freund des Opfers 1) ergeben.