24 Wahl der Referenzpopulation werde durch die Herkunft des alternativen Spurenverursachers der Gegenhypothese («das gefundene Y-STR-Profil stammt nicht vom Tatverdächtigen») begründet. Wenn angenommen werde, dass als alternativer Spurenverursacher eine beliebige Person der am Ort der Tat wohnhaften Bevölkerung in Frage komme, müsse diese Bevölkerung als Referenzpopulation verwendet werden. Vorliegend sei deshalb als Referenzpopulation «Western European» ausgewählt worden.