Der in diesem Gutachten angegebene Schätzwert der Haplotypenhäufigkeit beruhe auf der «Discret Laplace» (DL) Methode. Diese berücksichtige die Allelkombination des Haplotyps und sei unabhängiger von der Datenbankgrösse als die Zählmethode (Anzahl der Profile in der Datenbank plus 1). Als wichtiger Hinweis bezeichnet, ist dem Gutachten weiter zu entnehmen, dass die nachfolgenden Berechnungen nur unter der Voraussetzung Gültigkeit haben, dass kein Verwandter derselben männlichen Linie wie der Beschwerdeführer als Spurengeber in Betracht kommt.