In beiden erstellten Spurenprofilen sei die männliche Nebenkomponente sehr schwach ausgeprägt, inkomplett und nicht interpretierbar. Aus diesem Grund seien an den genannten Beweismitteln zusätzlich Y-STR-Analysen durchgeführt worden (Hinweis: Y-STR-Analysen seien nicht individualisierend, da sie in der gesamten männlichen Abstammungslinie unverändert weitervererbt würden). Später seien dann die aus dem zweiten Vorfall zum Nachteil des Opfers 2 vorhandenen Beweismittel ebenfalls analysiert und die aus diesen Beweismitteln erhaltenen Y-Spurenprofile (stammend aus dem Beweismittel «Abstrichtupfer ab Hals