Darauf wird verwiesen. Soweit sich hierzu ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen. «Dem forensisch-molekularbiologischen Gutachten vom 24. Oktober 2016 (IRM-Nr. 16-10044-Q) kann Folgendes entnommen werden: Aus dem Beweismittel «Büstenhalter des Opfers 1» (Aussenseite links und Innenseite links) sei DNA isoliert und ein Mischprofil mit einer sehr deutlichen weiblichen Hauptkomponente (die des Opfers 1) erstellt worden. In beiden erstellten Spurenprofilen sei die männliche Nebenkomponente sehr schwach ausgeprägt, inkomplett und nicht interpretierbar.