Zur Aussage von E.________, dass der Täter einen sehr kräftigen Oberkörper gehabt habe sei angemerkt, dass der Beschuldigte zwar in der Tat sehr schmal ist, aber zu berücksichtigen ist, dass sich E.________ auf einer Treppe befand, von welcher der Beschuldigte von oben her auf sie zulief und ihr somit sicherlich noch viel grösser und breiter erschien als er ist, da er über ihr stand. Sie sagte selber in der Hauptverhandlung: „In dem Moment kommt einem ein Mensch sowieso gross vor wenn man gewürgt wird. Ich war einfach kleiner. Wenn man gewürgt wird, dann kommt einem der andere sowieso gross und mächtiger vor.“ (p. 1518, Z. 1 ff.).