Grundsätzlich konnte sich das Gericht davon überzeugen, dass der Beschuldigte tatsächlich gross und sehr schlank/schmal ist, eine sehr reine, glatte Gesichtshaut und einen Millimeterhaarschnitt hat. Auch wenn der Verteidiger den Beschuldigten noch Fragen liess, ob er Narben im Gesicht habe, was vom Beschuldigten bejaht wurde, konnte sich das Gericht davon überzeugen, dass man die Narben kaum sieht und das selbst im Tageslicht resp. unter dem Kunstlicht im Gerichtssaal. Somit kann also E.________ kein Strick aus ihrer Aussage gedreht werden, der Täter habe keine Narben im Gesicht gehabt, denn in der Dunkelheit hätte man diese mit Sicherheit nicht sehen können.