Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Resultate und Schlussfolgerungen in den Gutachten nach Ansicht des Gerichts in allen Teilen nachvollziehbar und schlüssig sind. Dabei handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um konkrete und objektive Tatsachen, die keinen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten aufkommen lassen. Das Gericht stützt sich deshalb auf die Gutachten. 2. Subjektive Beweismittel