Auch kann das Gericht keine Widersprüche innerhalb der Gutachten ausmachen. Die aus den Beweismitteln gewonnenen Hauptkomponente von 25 STR-Loci stimmen mit den Merkmalen des Y-STR-Profils des Beschuldigten komplett überein. Nur der Datenbankabgleich wurde aufgrund des geringen Datensatzes für vollständige YFiler-Plus-Profile mit einer reduzierten Anzahl Loci durchgeführt. Der Hinweis im Zusatzgutachten vom 10.07.2017, wonach vorliegend die relativ grosse Anzahl von 25 STR-Markern untersucht worden sei, bezieht sich aber klar auf den Direktvergleich der Y-STR-Profile und nicht auf die Datenbankabfrage.