Die Gutachter haben erklärt, warum es nicht zielführend ist, wenn von der Population „Afro-Asiatic-Berber“ ausgegangen worden wäre. Würde man diese tun, so würde der mögliche Täterkreis bereits vorab auf die ungefähre Anzahl der in der Schweiz lebenden Berber eingeschränkt. Die Gutachter haben sogar vorgerechnet, dass der Beweiswert des übereinstimmenden Y-Profils grösser wäre, wenn man vorab die Annahme treffen würde, dass es sich beim Täter um einen berberstämmigen Nordafrikaner handle.