19 «Im Rahmen des Geschehens gemäss Ziff. 3. fügte der Beschuldigte dem Opfer vorsätzlich, evtl. eventualvorsätzlich, folgende Verletzungen zu: Oberflächlicher Hautdefekt im Bereich des Kehlkopfes Nicht wegdrückbare, rote Hautverfärbungen, betont über dem linken Kopfwendemuskel und am Rücken.»