Eventualiter: Durch sein Verhalten schuf der Beschuldigte in besonders rücksichtsloser und gewissenloser (=skrupellos) Weise eine für E.________ potentiell unmittelbar lebensgefährliche Situation, welche jedoch schliesslich nicht eintrat. Bezüglich dieser unmittelbaren Lebensgefahr handelte A.________ mit direktem Vorsatz, wobei er darauf vertraute, diese werde sich nicht realisieren.» Schliesslich wird dem Beschuldigten in der Anklageschrift zur einfachen Körperverletzung zum Nachteil von E.________ Folgendes vorgeworfen (Ziff. 4; pag. 1329):