Sobald C.________ versuchte, etwas zu sagen/zu schreien oder sich zu wehren, verstärkte der Beschuldigte den Würgegriff und forderte sie mit den Worten „tranquille“ auf, ruhig zu sein. Das seitens C.________ aus Angst erfundene Asthmaleiden und die dadurch benötigten Medikamente tat der Beschuldigte als Lüge ab. C.________ hatte aufgrund der fehlenden Luftzufuhr Erstickungs- und Todesangst. Als sie dem Beschuldigten gegenüber äusserte, dass sie sterben werde, meinte dieser, dass das Opfer nicht sterben werde und forderte es auf, ruhig zu sein und sich nicht so zu haben. Zu einem unbekannten Zeitpunkt während des Geschehens gemäss Ziff.