16 ten sexuellen Nötigung, ebenfalls zum Nachteil von C.________, und der versuchten Gefährdung des Lebens sowie der einfachen Körperverletzung, beides zum Nachteil von E.________. Mit Anklageschrift vom 25. Oktober 2017 wird dem Beschuldigten zur sexuellen Nötigung, qualifiziert begangen, evtl. sexuelle Nötigung zum Nachteil von C.________ Folgendes vorgeworfen (Ziff. 1 der AKS; pag. 1325 f.): «Nachdem der Beschuldigte die ihm unbekannte C.________ im Bereich des Brunnens, welcher sich seitlich der AG.________ an der AH.________ (Strasse) befindet, in Französischer Sprache ansprach und C.__