Solche Fragen seien nicht zuzulassen (pag. 1508). Die mikrobiologischen Spurenhinweise waren bei der Befragung des Beschuldigten sodann kein Thema. Es kann festgehalten werden, dass die Strafverfolgungsbehörden von Anfang an durchwegs von Spurenhinweisen sprachen. Dabei wurde bei keiner Frage je suggeriert, dass es sich bei den Spurenfunden um eine zweifelsfrei identifizierende DNA-Spur gehandelt habe. Es ist stets betont worden, dass eine männliche Spur habe sichergestellt werden können und dass die sich daraus ergebenden Spurenhinweise dem Beschuldigten hätten zugeordnet werden können.