er finde es nicht fair, wenn dem Beschuldigten der Vorhalt gemacht wird, da es für ihn so töne, als ob es erwiesenermassen seine Spuren wären, was nicht erstellt sei. Das sei bisher auch schon so gemacht worden.» (pag. 391, Z. 312- 314). Auch in der Folge ist stets von Spurenhinweisen die Rede.