Daraufhin umschrieb er als zusammenhängendes Ereignis die genauen Umstände, wie sie sich seiner Meinung nach an besagtem Sommerabend beim Brunnen neben der AG.________ mit einer jungen Frau zugetragen haben sollen (pag. 373, Z. 151-172). Nachdem er dieses Geschehnis dargelegt hatte, konfrontierte ihn die Polizei wie folgt: «Die Polizei hat diesbezüglich Ermittlungen getätigt und sämtliche sichergestellten Spurenträger ausgewertet. Auf einem der sichergestellten Kleidungsstücke konnte eine männliche Spur sichergestellt werden. Dieser männliche Spurenhinweis konnte Ihnen zugeordnet werden. Was sagen Sie dazu?» (pag. 374, Z. 239-242).