Die Strafanträge sind somit ungültig. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Diebstahls, angeblich begangen am 1. September 2016 und am 31. Oktober 2016 in Biel, ist daher einzustellen. II. Sachverhalt, Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung zu den Vorwürfen der sexuellen Nötigung (qualifiziert begangen) und der Gefährdung des Lebens (evtl. Versuch) zum Nachteil von C.________ sowie der Gefährdung des Lebens (evtl. Versuch) und der einfachen Körperverletzung zum Nachteil von E.________