_ AG bei Stellung eines Strafantrags berechtigt gewesen wären. Es ist zu fordern, dass die Staatsanwaltschaft bei unklaren Fällen konkret nachfragt, wer als verletzte Person zu gelten hat und wer zur Vertretung sowie zur Stellung eines Strafantrags befugt gewesen wäre, bevor ohne weitere Abklärungen die Anklageschrift verfasst wird. 6.3 Fazit Vorliegend ist in den Strafantragsformularen weder die verletzte Person korrekt aufgeführt worden, noch ist die Vertretungsbefugnis zur Stellung eines Strafantrags von AD.________ und AE.________ erwiesen. Die Strafanträge sind somit ungültig.