11 Rechtsanwalt F.________ stellte und begründete schliesslich seinerseits die folgenden Anträge (pag. 2145): «A. Zum Strafpunkt 1. Der Beschuldigte A.________ sei durch das Obergericht schuldig zu sprechen wegen versuchter Gefährdung des Lebens und wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil von E.________. 2. Folglich ist der Beschuldigte durch das Obergericht angemessen hart zu bestrafen. B. Zum Zivilpunkt