10 1. zu einer Freiheitsstrafe von 81 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. November 2016 und unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft seit dem 7. März 2017; 2. zu einer Busse von CHF 2‘000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage), teilweise als zusatzstrafe zu den urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. August 2016 und vom 15. November 2016;