3. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung zur Vernichtung bzw. Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände an C.________. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der sexuellen Nötigung, qualifiziert begangen am 9. Juli 2016 in Bern z.N. von C.________; 2. der Gefährdung des Lebens, begangen am 9. Juli 2016 in Bern z.N. von C.________; 3. der versuchten Gefährdung des Lebens, begangen am 28. August 2016 in Bern z.N. von E.________; 4. der einfachen Körperverletzung, begangen am 28. August 2016 in Bern z.N. von E.________;