3. A.________ sei das am 22.03.2017 beschlagnahmte Mobiltelefon Samsung (weiss) inkl. Ladegerät mit Kabel (Samsung) herauszugeben. 4. Weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.» Staatsanwältin Y.________ stellte und begründete ihrerseits die folgenden Anträge (pag. 2136 ff.): 9 «I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 05.04.2018 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich