8 1. Zu einer bedingten Geldstrafe von 75 zu je CHF 10.00, unter Anrechnung der Untersuchungsund Sicherheitshaft im Umfang von 75 Tagen. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 7 Tage festzusetzen, unter Anrechnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft im Umfang von 7 Tagen.