7 2. Am 31.10.2016 in Biel (P.________ (Strasse) zum Nachteil der Q.________ AG (Ziffer I.6.9 der Anklageschrift/Ziffer II.4.9 des Urteils) Sei ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Verfahren einzustellen. III. Freisprüche A.________ sei unter Ausscheidung der entsprechenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von mindestens 9/10 zulasten des Kantons Bern freizusprechen von den Vorwürfen