Der Sachverständige vermochte sodann nachvollziehbar zu erklären, dass der Tactical Search grundsätzlich wie eine normale Datenbankabfrage autosomaler DNA-Profile funktioniere und die Fehlerquelle aufgrund der verwendeten KIT minim sei. Es liegen mithin keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gutachten contra legem artis erstellt worden wären. 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 13. August 2019 folgende Anträge (pag. 2129 ff.): «I. Rechtskraft