Im Hinblick auf die Fortsetzungsverhandlung wurden die Asylakten des Beschuldigten beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ediert (pag. 2006 ff.), ein aktueller Führungsbericht (inkl. Beantwortung der Fragen betreffend die Casquette des Beschuldigten; pag. 2063 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 2070 f.) eingeholt. Das Ergänzungsgutachten des IRM vom 26. Juli 2019 ist am 31. Juli 2019 beim Obergericht eingelangt (pag. 2073 ff.). Mit Verfügung vom 31. Juli 2019 wurde den Parteien die Gelegenheit eingeräumt, allfällige weitere Ergänzungsfragen- und/oder Erläuterungsfragen zu dieser Expertisenergänzung zu stellen (pag.