_ eingeholt. Soweit weitergehend wurde der Antrag des Verteidigers abgewiesen. Zudem wurden die Anträge auf Edition der Asylakten des Beschuldigten und auf Abklärungen im Regionalgefängnis Thun betreffend der Casquette des Beschuldigten gutgeheissen. Schliesslich hiess die Kammer in Anbetracht der neu anzusetzenden Fortsetzungsverhandlung den Antrag auf Einvernahme des Beschuldigten unter Beizug eines anderen marokkanisch-arabischen Übersetzers gut (pag. 1965). Im Hinblick auf die Fortsetzungsverhandlung wurden die Asylakten des Beschuldigten beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ediert (pag.